Landwende in M-V?


„Herbizid Clomazone verbieten!

Nach 2001 und 2003, 2004 und 2007 hatte im August dieses Jahres erneut ein Dorf in der Nähe der Insel Usedom in Vorpommern unter den Folgen eines Clomazone-haltigen Herbizids zu leiden. Der Wirkstoff Clomazone unterbindet die Chlorophyll-Bildung in Pflanzen. Das Herbizid wird auf frisch eingesäten Rapsfeldern ausgebracht, um bestimmte Kräuter vor der Keimung der Rapspflanzen zu bekämpfen.

Bereits im Jahr 2001 gab es in Mecklenburg-Vorpommern über 50 Fälle, in denen ökologisch wirtschaftende Betriebe und Privatgärten durch Clomazone geschädigt wurden. Das Mittel verbreitete sich zum Teil über Hunderte von Metern in der Landschaft und färbte auf den Biofeldern die Pflanzen weiß. Die erste Ernte des damals neu gegründeten Betriebs Kräutergarten Pommerland eG wurde auf diese Weise vernichtet. Aktive Bürgerinnen und Bürger aus der Region Lassaner Winkel gründeten seinerzeit die Bürgerinitiative „Landwende“ und brachten die Fälle in die Öffentlichkeit, was zu schweren örtlichen Auseinandersetzungen führte. Immerhin bestand die Zulassungsbehörde auf einer Umformulierung des Mittels.

Dennoch wiederholte sich das Schadensbild im Jahr 2004 in gleichem Ausmaß. 2003 und 2007 wurden ähnliche Auswirkungen, doch in geringerem Umfang festgestellt.

Nun, 10 Jahre nach der ersten Havarie, ist ein Endpunkt erreicht: Nachdem das Clomazone-haltige Mittel Colzor Trio der Firma Syngenta am 21. August in der Nähe der Ortschaft Klein Jasedow gespritzt worden war, färbten sich Vogelmiere, Giersch, Kerbel, Salat-Saat, Rosentriebe, Brombeer- und Himbeerblätter und weitere Pflanzen, die noch junge Triebe hervorbringen, weiß. Einwohner litten, wie jedes Mal, wenn ein derartiges Herbizid versprüht wurde, tagelang unter Atemwegsbeschwerden, Kreislaufbeschwerden, Übelkeit und depressiver Stimmung.

Die Bürgerinnen und Bürger des am meisten betroffenen Dorfs Klein Jasedow wandten sich an das Landwirtschaftsministerium, das Gesundheitsamt, das Landespflanzenschutzamt und die Naturschutzbehörden. Anders als in den früheren Jahren wurden diesmal die Beschwerden ernstgenommen. Der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, wandte sich mit einem Brief an die Bundesministerin Ilse Aigner und forderte sie auf, eine erneute Prüfung des Mittels zu veranlassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erließ eine „Ruhensanordnung“, die die weitere Anwendung Clomazone-haltiger Mittel bis auf weiteres untersagt.

Helfen Sie mit, das Herbizid Clomazone verbieten zu lassen

Das ist ein großer Erfolg für zivilgesellschaftliches Engagement! Allerdings erst ein Teilerfolg. Clomazone – ein Stoff, dessen Gesundheitsverträglichkeit für Menschen nie unter den realen Bedingungen in direkter Nachbarschaft zu großflächigem agrarindustriellem Anbau untersucht worden ist, muss EU-weit aus den Herbiziden verschwinden. Das Problem: Mecklenburg-Vorpommern ist bisher das einzige Bundesland, in dem eine Sensibilität der Einwohner für Schadensauswirkungen von Clomazone zu verzeichnen ist. Um die Position von Mecklenburg-Vorpommern in dieser Sache zu stärken, ist es nun wichtig, dass Betroffene in den übrigen Bundesländern aufmerksam ihre Gärten und Felder beobachten und entsprechende Schäden melden.

Wurde in Ihrer Nähe Raps ausgesät und unmittelbar danach gespritzt? Entdecken Sie helle Verfärbungen an sogenannten Zeigerpflanzen wie Vogelmiere, Melde, Brombeeren, Himbeeren, langen Blattgräsern, Rosengewächsen und jungen Pappeln? Auch frische Löwenzahntriebe und Brennnesseln zeigen Verfärbungen. Wie weit ziehen sich diese weiß gewordenen Pflanzen in umliegenden Gärten oder öffentliche Plätze?

Wenn Sie Schäden dieser Art entdecken:

* Rufen sie das zuständige Pflanzenschutzamt an und bitten Sie umgehend um einen Ortstermin zur Aufnahme des Schadensbilds. Melden Sie den Schaden dem Landwirtschaftsministerium. Berichten Sie von den bekannten Fällen in Mecklenburg-Vorpommern und ermuntern Sie die Beamten, beim Minister für ein Verbot von Clomazone zu plädieren.

* Informieren Sie Biobauern in Ihrer Umgebung und fragen Sie, ob sich diese in der Vergangenheit an weiß gefärbte Kräuter wie z.B. Vogelmiere im Spätsommer erinnern. Bitten Sie die Ökobetriebe, bei solchen Fällen Beschwerde beim Pflanzenschutzamt und Landwirtschaftsministerium einzulegen.

* Wenn Sie selbst von Clomazone-Schäden betroffen sind: Bringen Sie in Erfahrung, wann das Mittel ausgebracht wurde und dokumentieren Sie eventuelle Gesundheitsbeschwerden von Ihnen und Ihren Nachbarn in der fraglichen Zeit (ca. 10 bis 14 Tage nach Ausbringen des Mittels.). Setzen Sie sich deswegen mit Ihrem Hausarzt und den Gesundheitsämtern in Verbindung. Es ist wichtig, den Arzt aufzusuchen, denn die vermeintliche leichte Spätsommergrippe könnte eine Auswirkung des Spritzmittels sein. Da die Gesundheitsbeschwerden als „unspezifisch“ gelten, kann nur über dokumentierte Arztbesuche eine zeitliche Übereinstimmung mit dem Ausbringen der Chemikalie festgestellt werden.

Für die Kommunikation vor Ort ist wichtig zu verstehen, der örtliche Landwirt in der Regel keine Schuld an der Abdrift des Mittels trägt. In den allermeisten Fällen wird es entsprechend den technischen Vorschriften und „nach guter fachlicher Praxis“ angewendet. Die Abdrift ist Ergebnis der chemischen Eigenschaften des Wirkstoffs Clomazone, das einen hohen Gasdruck bereits bei relativ niedrigen Temperaturen aufweist. Das Problem sind also nicht unmittelbar die Landwirte, sondern die Herstellerfirmen und allen voran die Zulassungsbehörden.

Besorgte Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern können jetzt dazu beitragen, Clomazone aus unserer Umwelt verschwinden zu lassen. Diese Nachricht sollte in so viele Netzwerke wie möglich weitergeleitet werden. Auf www.landwende.de werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

http://www.landwende.de/

Mittlerweile ist der Stand, dass die Zulassung ruht, die Hersteller aber Widerspruch eingelegt haben. Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung,

das Mittel kann derzeit also weiter eingesetzt werden.“


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.