Seit Dezember 2009 ist sie endlich da, die DIN 32975, die sogenannte „Sehbehinderten-“ oder „Kontrastenorm“. Sie regelt die Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung, u. a. Kontraste, Beleuchtung und Schriftgröße. Ein gutes Beispiel für die Umsetzung der Norm im Bezug auf maximalen Hell/Dunkel-Kontrast haben wir in Greifswald entdeckt: Unbeeindruckt von DIN-Normen und dennoch sehbehindertenfreundlich tummeln sich im Greifswalder Tierpark sogenannte „Kontrastschweine“ in ihrem Gehege. Man erkennt diese Spezies an ihrem schwarz/weiß gefleckten Borstenkleid. Ganz besonders der schweinische Nachwuchs sticht einem geradezu ins Auge! Die Natur macht uns also wieder einmal vor, wie es geht …