Positionspapier der Umweltverbände zu Seismik in der Ostsee


Bereits im Januar haben wir uns mit dem Thema der geplanten Erdölbohrungen in der Ostsee durch die Central European Petroleum GmbH (CEP) beschäftigt.
Mittlerweile hat CEP vom Bergamt Stralsund eine Bergbauberechtigung zur Erkundung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten in der deutschen Ostsee erhalten.
Verschiedene Umweltverbände haben eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Vorhaben verfasst, dessen Text wir hier veröffentlichen möchten.
Am Ende des Artikels befindet sich ein Downloadlink um die gesamte Stellungnahme inkl. aller Abbildungen und Tabellen herunterzuladen.

Gemeinsame Stellungnahme – Geplante seismische Untersuchungen entlang der deutschen Ostseeküste

Das Unternehmen Central European Petroleum GmbH (CEP) hat vom Bergamt Stralsund die Bergbauberechtigung zur Erkundung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten in der deutschen Ostsee erhalten. Betroffen sind zahlreiche Gebiete des Natura 2000-Netzwerkes vor der Küste Mecklenburg- Vorpommerns, die dem Schutz besonders bedrohter Arten und Lebensräume dienen. Die beteiligten Umweltverbände lehnen die mit der Erkundung verbundenen Eingriffe in Meeresschutzgebieten ab.

Das CEP Projekt

CEP hält nach eigenen Angaben etwa 13.800 km² Erlaubnisfelder entlang vermuteter Erdöl- und Erdgasvorkommen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Abbildungen 1-4 zeigen einen Teil der geplanten Explorationsgebiete, die sich mit mehr als zwölf Marinen Natura 2000- Gebieten in den Küstengewässern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) überschneiden.

Natura 2000 – Artenvielfalt in Nord- und Ostsee

1992 verabschiedeten die Staaten der Europäischen Union die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie). Damit verpflichteten sie sich, den „günstigen Erhaltungszustand“ von wildlebenden Arten und deren Lebensräumen wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern. Gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 bilden die FFH-Gebiete ein zusammenhängendes Netzwerk von geschützten Lebensräumen: Natura 2000 (Abb. 5).

Neben Schweinswalen, Kegelrobben und Seehunden leben in den betroffenen Gebieten verschiedene wanderende Fischarten (z.B. Stör, Finte) und mehr als 20 Vogelarten (z.B. Seetaucher, Flussseeschwalbe, Eisente), die durch die FFH-und Vogelschutzrichtlinie streng geschützt sind. Im Greifswalder Bodden wird seit einigen Jahren die erfolgreiche Rückkehr der Kegelrobbe beobachtet. Direkt betroffen sind u.a. in der AWZ die FFH-Gebiete Westliche Rönnebank, Adlergrund, Pommersche Bucht mit Oderbank und die Kadetrinne sowie das Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht, innerhalb der 12-Seemeilenzone die FFH-Gebiete Greifswalder Boddenrandschwelle mit Teilen der Pommerschen Bucht, Darßer Schwelle und Plantagenetgrund, Rechnitz Ästuar und Halbinsel Zingst, Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff, sowie u.a. die Vogelschutzgebiete Plantagenetgrund, die Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund, das Gebiet Westlich Pommersche Bucht, der Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund, Peenestrom und Achterwasser sowie das Kleine Haff.

Seismische Exploration

Bei seismischen Untersuchungen werden Schallwellen eingesetzt, um mögliche Erdgas- und Erdölvorkommen zu erkunden. Die Explorationen werden mit so genannten Druckluftkanonen (engl. Airguns) durchgeführt und gehören zu den lautesten anthropogenen Schalleinträgen im Meer. Das Unternehmen CEP plant die sogenannte 3D-Seismik einzusetzen. Dabei werden in schneller Abfolge (alle 5-10 Sek) zum Meeresboden gerichtete Druckluft-Knalle mit Schalldrücken von bis zu 265 dB (p- p) re1µPa erzeugt. Eine beträchtliche Energie in einem breiten Frequenzspektrum strahlt auch in alle anderen Richtungen aus, was bis mehr als 1000 Kilometern Entfernung gemessen wurde (Nieukirk et al., 2004). Darüber hinaus sind die hydrographischen Bedingungen der Ostsee ausgesprochen komplex und lassen eine korrekte Schallprognose und Risikoabschätzung nur unter großem technischem Aufwand zu. Der Lärm bedroht aufgrund seiner enormen Stärke und der Vielzahl der Schallimpulse Meerestiere direkt und kann zusätzlich zu vorübergehenden oder andauernden Vertreibungen aus einem Gebiet führen. Dies ist mit den Erhaltungszielen der betroffenen marinen Schutzgebiete nicht vereinbar. Zudem können die seismischen Erkundungen zu Verstößen gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes führen.

Ökologische Auswirkungen durch Unterwasserlärm

Wale, aber auch andere marine Säugetiere, Fische, Seevögel und am Meeresboden lebende Organismen (Benthos) sind durch Schalleinträge aus der Schifffahrt, durch Offshore-Konstruktionen, seismische Explorationen oder militärische Sonar-Einsätze gefährdet. Die ökologischen Effekte reichen von Vertreibung, Überdeckung wichtiger biologischer Schallsignale (Maskierung) bis zu physischen Verletzungen und Tod.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass sich entgegen früherer Annahmen, die Energie der Druckluftkanonen über das gesamte von Meeressäugetieren genutzte Frequenzspektrum verteilt (Goold and Coates, 2005). Durch die hohen Schalldrücke und das breite Frequenzspektrum sind demnach auch negative Effekte auf die auf hohe Frequenzen spezialisierten Schweinswale zu erwarten. Die einzelnen Airgun-Impulse sind mit dem Verfahren der Impulsrammung vergleichbar, welche beim Bau von Offshore-Windanlagen angewendet wird. Zu erwarten sind deshalb räumliche Vertreibung von bis zu 20 Kilometern (Tougaard et al., 2009), weitreichende Maskierungseffekte und temporäre (TTS) oder gar permanente (PTS) Schädigungen des Gehörs (Lucke et al., 2009). Letzteres kommt für ein vollständig vom Gehör abhängiges Tier (akustische Orientierung, Echoortung bei der Jagd und soziale Kommunikation) einem Todesurteil gleich. Zudem kann es bei Schalleinträgen während der Aufzuchtphase zu Trennungen von Mutter-Kalb-Paaren kommen, im Nahbereich sind darüber hinaus Gewebeverletzungen nicht auszuschließen. Durch den besonders hohen Schalldruck werden im Nahbereich ernste Verletzungen auch bei Fischen erwartet, insbesondere bei Fischeiern und den verschiedenen Larvenstadien, Jungfischen und Fischen mit Schwimmblase (Keller et al., 2006). Auch Verhaltensänderungen wurden nachgewiesen (CALTRANS, 2011). Damit wäre wiederum ein negativer Einfluss auf die Fischereiwirtschaft in den betroffenen Regionen nicht auszuschließen. Ebenso können tauchende Seevögel und am Boden lebende wirbellose Meerestiere beeinträchtigt werden.

Schlussfolgerungen und Forderungen der Umweltverbände

Bereits seit dem Juni 2010 gibt es Hinweise darauf, dass das Unternehmen Central European Petroleum GmbH (CEP) beabsichtigt, in den vermuteten Erdöl- und Erdgaslagerstätten im Bereich der deutschen Ostsee seismische Explorationen durchzuführen. Diese Pläne wurden jedoch in Anbetracht der damaligen Ölkatastrophe im Golf von Mexiko und der bevorstehenden Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern auf Eis gelegt. Ein Jahr später, unmittelbar nach der Wahl, erteilte das zuständige Bergamt Stralsund trotz kritischer Stellungnahme des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die bergrechtliche Erlaubnis für zwei weitere Erkundungsgebiete und machte so den Weg frei zur Erarbeitung der für die seismischen Untersuchungen notwendigen Betriebspläne.

Seismische Untersuchungen unter Einsatz von Druckluftkanonen in ausgewiesenen und anerkannten Schutzgebieten stehen nach Einschätzung der Umweltverbände im starken Widerspruch zum nationalen Naturschutzrecht sowie europäischen Arten- und Naturschutzrecht nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie und sind deshalb nicht genehmigungsfähig. Neben den ernsten naturschutzfachlichen Bedenken, sind durch das Vorhaben auch negative Auswirkungen auf die Fischerei an der Küsten Mecklenburg-Vorpommerns sowie den Tourismus zu erwarten.

Die unterzeichnenden Umweltverbände fordern deshalb:

  • ein generelles Verbot seismischer Explorationen in der gesamten Ostsee (aufgrund der stark gefährdeten Schweinswal-Population) und in marinen Schutzgebieten
  • die Verwendung schallarmer Explorationsmethoden wie z. B. passiver oder elektromagnetischer Verfahren außerhalb von Schutzgebieten (Weilgart, 2010)
  • eine transparentes und naturschutzfachlich begleitetes Genehmigungsverfahren für die aktuellen und zukünftigen Betriebspläne unter Beteiligung der Umweltverbände
  • keine Probebohrungen und keine Erdöl- oder Erdgasförderungen in geschützten und sensiblen Lebensräumen
  • aktive Förderung eines naturverträglichen Tourismus anstatt gefährlicher und die Umwelt schädigende industrielle Großprojekte
  • eine grundsätzliche Reform des deutschen Bergrechts unter Berücksichtigung der Natur- und Umweltbelange
  • verbesserte Koordination der EU Mitgliedsstaaten bei der Durchführung schallintensiver Projekte (z.B. mögliche Auswirkungen auf dänische bzw. polnische Gewässer)

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